Finanzbedarf & Fundraising
Erstattungen? - Keine
Traumatisierte Geflüchtete können ihre Behandlung nicht aus eigener Tasche zahlen. Aber, nur ein Bruchteil der Kosten wird durch die Sozialämter übernommen, die Krankenkassen erstatten nichts. Im Fall traumatisierter Geflüchteter stellen gesetzliche Erstattungen keine Möglichkeit der Finanzierung dar. Stattdessen müssen Gelder in anderer Form akquiriert werden durch öffentliche Gelder, Projektmittel von Hilfsorganisationen und Kirchen sowie Spenden und Stiftungsgelder. Damit braucht die Versorgung pro Patient viele Kostenträger, die sich zudem im Jahresverlauf ändern …
Öffentliche Gelder
Nach der EU-Aufnahmerichtlinie ist es Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die spezielle Situation und Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen zu beurteilen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählen insbesondere psychische Erkrankungen oder Traumatisierungen.
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz von Baden-Württemberg ist die rechtliche Grundlage zur Versorgung traumatisierter Geflüchteter in unserem Bundesland. Das Land Baden-Württemberg förderte unsere Arbeit von 2012 bis 2021 durch Freiwilligkeitsleistungen (anfänglich 65.000 € mit einem Anstieg und das Doppelte bis Dreifache). Ab 2022 stellt das Land die Förderung auf eine Institutionelle Förderung um. Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmiiteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Diese Form der Finanzierung gibt unserem Zentrum wesentlich mehr strukturelle und längerfristige Sicherheit.
Wir erhalten zudem zeitweilig Projektgelder aus dem Europäischen Flüchtlingsfond. Für 2019 bis 2021 betrug die Summe 292.845 €.
Der Landkreis Schwarzwald-Baar beteiligt sich seit 2002 an der Versorgung hiesiger Klient*innen mit einer Freiwilligkeitsleistung. 2021 erfogte eine Kürzung von 15% auf 25.500 €.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Akutprogramms seit 2016 unser Zentrum durch Projektgelder.
Die Stadt Villingen-Schwenningen stellt seit 2013 zwei Büroetagen für Refugio VS in der Innenstadt kostenlos zur Verfügung und erspart uns somit eine Kaltmiete von ungefähr 6.000 € pro Jahr.
Hilfsorganisationen und Kirchen
Oftmals helfen diese Mittel, trotz fehlender oder zeitverzögerter Unterstützung der öffentlichen Hand die Arbeit fortführen zu können. Die UNO Flüchtlingshilfe e. V. und Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland genehmigten mehrmals Projektgelder. Seit 2015 fördert die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Versorgung unserer KlientInnen im „schwäbischen“ Teil unseres Einzugsgebietes.
Spenden, Stiftungsgelder und Mitgliedsbeiträge
Refugio VS hat viele regelmäßige Spender. Auch die Zahl der Mitglieder hat sich über die letzten Jahre nicht verringert, sondern ist leicht gewachsen. Hinzu kamen Spenden von Stiftungen, die immer wieder tatkräftig unterstützten, so „Children for a better World“, die Peter-Maffay-Stiftung, die Leibinger-Stiftungen oder die Renner-Stiftung. Einen maßgeblichen Beitrag steuert seit vielen Jahren die Katharina und Birgitta Hermle-Stiftung bei.
Neben der finanziellen Unterstützung drückt das Spendenaufkommen die große Wertschätzung aus, die Refugio VS in der Zivilgesellschaft genießt. Dieser Rückenwind hat uns immer getragen.
In den letzten Jahren hat sich der prozentuale Anteil der notwendigen Spenden an den Einnahmen durch die erhöhten öffentlichen Gelder verringert. Als Ergänzungsfinanzierung, Defizitdeckung und Liquiditätsreserve bleiben sie unersetzlich. Die pro Jahr erhaltenen Spenden, Stiftungsgelder und Mitgliedsbeiträge können dem Finanzbericht entnommen werden.
Ziel ist eine nachhaltige Finanzierung
Erstmalig ab 2022 erhält unser Zentrum eine institutionelle Förderung des Landes Baden-Württemberg. Lange Jahre intensiver Bemühungen gegenüber der Politik sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Die Höhe der institutionellen Förderung durch das Land beträgt ca. 35 Prozent der notwendigen jährlichen Finanzmittel. Das ist ein erster Schritt in eine nachhaltigere Finanzierung. Es müssen aber weitere folgen. Denn das bedeutet auch, dass 65 Prozent der benötigten Finanzmittel unseres Zentrums unsicher sind und durch Projektgelder und Spenden akquiriert werden müssen. Im Gesundheitswesen ist das ein absolutes Novum.
Die öffentliche Hand muss ihren Versorgungsauftrag, den sie nach der EU-Aufnahmerichtlinie und der UN-Antifolterkonvention hat, in Form einer Verstetigung und Erhöhung einer strukturell verlässlichen und nachhaltigen Finanzierung von Psychosozialen Zentren wie Refugio Villingen-Schwenningen wahrnehmen. Der Versorgungsbedarf traumatisierter Geflüchteter ist längst nicht gedeckt und unsere Warteliste nach wie vor lang. Leidtragende sind traumatisierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Aber auch die Gesellschaft „zahlt“ dafür durch erhebliche Mehrkosten, die bei verschleppten oder nicht behandelten psychischen Erkrankungen entstehen, und durch vergeudete Arbeits- und Lernpotentiale geflüchteter Menschen, die zumeist wesentlich jünger sind als die hiesige Bevölkerung. Die deutsche Wirtschaft weist ausdrücklich auf den Nutzen von Geflüchteten für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hin.
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